Das Mailkonto ist der Generalschlüssel. Wer es hat, kommt an fast alles. Hinterlege es und die Handy-PIN so, dass Vertraute im Ernstfall herankommen: Passwort-Tresor mit Notfallzugang oder ein versiegelter Umschlag beim Testament. Und schreib auf, welche Verträge digital laufen. Die findet sonst niemand.
Ein Thema, über das niemand nachdenken möchte, und trotzdem eines, bei dem ich regelmäßig gerufen werde: Jemand ist gestorben, und die Angehörigen kommen an nichts heran. Nicht ans Handy, nicht an die Fotos, nicht an die Mailkonten, und damit auch nicht an die Verträge, die weiterlaufen und weiter abgebucht werden.
Das lässt sich in einer Stunde regeln. Und wenn nichts geregelt wurde, gibt es trotzdem Wege. Beides steht hier.
Das Mailkonto ist der Generalschlüssel
Fast jeder Onlinedienst lässt sich über die hinterlegte E-Mail-Adresse zurücksetzen. Wer Zugriff auf das Mailkonto hat, kommt darüber an Bank, Versicherungen, Onlineshops, Streamingdienste, Cloud-Speicher.
Umgekehrt heißt das: Ohne das Mailkonto kommen Angehörige an fast nichts heran, selbst mit Erbschein. Und die großen Anbieter sind bei der Herausgabe von Postfächern zurückhaltend, weil dort auch Korrespondenz Dritter liegt.
Der zweitwichtigste Zugang ist das Handy. Dort läuft die Zwei-Faktor-Anmeldung, dort sind die Fotos, dort sind die Kontakte. Ein moderner, verschlüsselter Smartphone-Speicher ist ohne PIN praktisch nicht auszulesen. Auch nicht von Spezialisten.
Was du zu Lebzeiten regeln solltest
1. Eine Liste, was es überhaupt gibt. Nicht die Passwörter, sondern die Übersicht:
- Welche Mailkonten
- Welche Bank- und Zahlungsdienste
- Welche laufenden Abos und Verträge
- Wo liegen Fotos und wichtige Dokumente
- Gibt es Kryptowährungen, Domains, ein Onlinegeschäft
- Welche Social-Media-Konten
2. Die Zugänge hinterlegen. Zwei praktikable Wege:
- Passwort-Tresor mit Notfallzugang. Die meisten guten Tresore haben eine Funktion, mit der eine Vertrauensperson nach einer Wartefrist Zugriff bekommt. Elegant, weil du zu Lebzeiten nichts aus der Hand gibst.
- Versiegelter Umschlag. Hauptpasswort und Handy-PIN, hinterlegt beim Testament, bei einem Notar oder an einem Ort, den die Vertrauensperson kennt. Altmodisch, aber es funktioniert.
3. Eine Vollmacht, die digitale Konten einschließt. Eine Vorsorgevollmacht sollte ausdrücklich erwähnen, dass sie auch für digitale Konten und Verträge gilt. Wie du das genau formulierst, klärst du am besten mit einem Notar oder Anwalt. Ich bin da nicht der Richtige.
Wichtig: Schreib die Passwörter nicht ins Testament selbst. Das wird nach dem Erbfall zugänglich und liegt oft in Kopien vor. Der Verweis auf den Ort genügt.
Was mit den Konten passieren soll
Überleg dir, was du willst, und schreib es auf. Die Anbieter haben unterschiedliche Wege:
- Google hat einen Kontoinaktivität-Manager: Nach einer selbst gewählten Zeit ohne Aktivität wird eine benannte Person informiert und kann Daten erhalten.
- Apple kennt Nachlasskontakte, die mit einem Zugriffsschlüssel und der Sterbeurkunde an die Daten kommen.
- Facebook und Instagram bieten Gedenkzustand oder Löschung, und man kann vorab einen Nachlasskontakt benennen.
Diese Funktionen sind schnell eingerichtet und ersparen den Angehörigen den mühsamen Weg über Nachweise. Nutz sie, wenn du diese Dienste verwendest.
Wenn nichts geregelt wurde
Der schwierige Fall. Die Reihenfolge, die sich bewährt hat:
- Nichts überstürzt löschen oder kündigen. Verschafft euch erst einen Überblick.
- Kontoauszüge durchgehen. Das ist der beste Weg, laufende digitale Verträge zu finden: Abos, Cloud-Speicher, Domains tauchen dort auf.
- Papierpost sammeln. Auch reine Onlinedienste schicken irgendwann Post.
- Erbschein oder Testament bereithalten. Ohne Nachweis der Erbenstellung geht bei den Anbietern nichts.
- Anbieter einzeln anschreiben. Die meisten haben ein Formular für den Todesfall. Rechnet mit Wochen, nicht Tagen.
- Geräte nicht zurücksetzen. Ein zurückgesetztes Handy ist endgültig leer. Auch wenn ihr nicht hineinkommt: aufbewahren.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass digitale Inhalte grundsätzlich vererbbar sind wie andere Vermögenswerte. In der Praxis heißt das trotzdem oft: Ausdauer und Schriftverkehr. Für die rechtliche Seite gehört ein Anwalt dazu. Ich kann bei der technischen helfen.
Was technisch geht und was nicht
Damit die Erwartung stimmt, hier ehrlich:
- Windows-PC ohne Passwort: Meist kommt man an die Daten. Die Festplatte lässt sich ausbauen und auslesen. Sofern sie nicht verschlüsselt ist.
- Verschlüsselte Festplatte ohne Schlüssel: Praktisch aussichtslos. Genau dafür ist Verschlüsselung gemacht.
- Modernes Smartphone ohne PIN: Praktisch aussichtslos. Auch Spezialfirmen kommen bei aktuellen Geräten nicht zuverlässig hinein, und Versuche können den Speicher endgültig sperren.
- Externe Festplatten und USB-Sticks: Meist unverschlüsselt und damit auslesbar.
- Onlinekonten: Nur über den Anbieter, nicht technisch.
Wenn ich gerufen werde, schaue ich mir an, was da ist, und sage vorher ehrlich, ob sich der Aufwand lohnt. Bei einem verschlüsselten Handy ohne PIN sage ich ab, statt Geld für Aussichtsloses zu nehmen.
Ein Anruf klärt meist in zehn Minuten, ob und wie ich helfen kann. Kostenlos und unverbindlich, ich gehe fast immer selbst ran.